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Aktuelle Informationen der Praxis Sturm

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Corona-Auffrischungsimpfungen

Corona-Auffrischungsimpfungen

Wer sollte wann mit welcher Vakzine geimpft werden?

Im Einzelnen empfiehlt die STIKO (Stand 21.09.2022):

  • Eine erste Auffrischimpfung (3. Impfung) wird allen Personen ab 12 Jahren grundsätzlich empfohlen, vorzugsweise mit einem angepassten mRNA-Impfstoff und in der Regel sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion. Dabei können ab 12 Jahren die beiden neuen Impfstoffe von Biontech/Pfizer verimpft werden („Comirnaty Original/Omicron BA.1“ oder „Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5“). Ab 30 Jahren kann auch die angepasste Vakzine von Moderna verimpft werden („Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1“).

  • Eine zweite Auffrischimpfung (4. Impfung) mit einer angepassten Vakzine wird sechs Monate nach dem dritten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion) empfohlen für:

    • 1. Personen über 60 Jahren,

    • 2. Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19 infolge einer Grunderkrankung (insbesondere Immundefizienz),

    • 3. medizinisches Fachpersonal,

    • 4. Pflegeheimbewohner,

    • 5. Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19 in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

  • Eine dritte Auffrischimpfung (5. Impfung) kann nach ärztlichem Ermessen bei besonders gefährdeten Personen sinnvoll sein. Auch hier gilt der Mindestabstand von sechs Monaten.

  • Bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Indikation für die Durchführung einer Auffrischimpfung (beispielsweise Immunsuppression), sollte weiter die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.