Arbeitsmedizinische Betreuung
Betriebsärztliche Betreuung ist nicht allein eine durch gesetzliche Regelungen begründete Verpflichtung. Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten sind wichtige Voraussetzungen des Unternehmenserfolgs und tragen dazu bei, das Potenzial verfügbarer Fachkräfte auch für die Zukunft einer alternden Erwerbspopulation zu sichern.
Die fachkundige Unterstützung des Arbeitgebers durch die Beratung führt zur Entwicklung von zielgerichteten, an das Unternehmen angepassten Schutzzielen, Verfahrensweisen und Verbesserungsmaßnahmen.
Als regionaler Ansprechpartner, aus Seesen, stehe ich Ihnen und ihren Mitarbeiter zur Verfügung. Kurze Wege und Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten ermöglichen ein effektives Networking vor Ort.
Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Mindestanforderungen an den Arbeitsschutz oder zu sinnvollen Komplettlösungen?
Brauche jedes Unternehmen eine Betriebsarzt?
Die Art der betrieblichen ärztlichen Betreuung wird in der DGUV-Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift) geregelt. Darüber hinaus adressiert diese Vorschrift auch die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Grund hierfür ist, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ermöglichen muss, sich von einem Betriebsarzt beraten oder untersuchen zu lassen.
Davon abgesehen gibt es einige arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen, welche der Arbeitgeber gegebenfalls veranlassen oder anbieten muss.