Arbeitmedizinische Betreuung
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legt fest, dass jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter hat, sich um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Belegschaft kümmern muss. Um hierbei zu unterstützen, werden entweder regelmäßig oder bei bestimmten Anlässen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte herangezogen. Diese Experten beraten Arbeitgeber und Mitarbeiter in Bezug auf Vorsorgemaßnahmen und Untersuchungen. Sie unterstützenMotivation und Belehrung im Bereich Arbeitsschutz sowie Unfallverhütung. Zudem beraten sie rund um Themen wie Arbeitsgestaltung, Arbeitspsychologie, Arbeitsbedingungen und dem Einsatz von Mitarbeitern mit krankheitsbedingten Belastbarkeits-Einschränkungen.
Formen der arbeitsmedizinischen Betreuung
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Regelbetreuung - mehr als 10 Beschäftigte
Die Regelbetreuung ist Pflicht für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich jetzt aus zwei Bausteinen zusammen, aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten vorgeschrieben. Diese sind abhängig von der Betriebsart. Der Arbeitgeber verteilt die vorgesehenen Aufgaben und gemeinsamen Einsatzzeiten so an den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit, wie es für seinen Betrieb sinnvoll ist. Keiner der Beteiligten soll jedoch weniger als 20 Prozent des Aufwands übernehmen. Den betriebsspezifischen Teil der Betreuung ermittelt der Arbeitgeber auf der Basis des Leistungskatalogs im Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2. Dabei beurteilt er, welche Aufgaben über die Grundbetreuung hinaus in seinem Unternehmen anfallen. Zur betriebsspezifischen Betreuung zählen auch die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
2
Regelbetreuung - bis 10 Beschäftigte
Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten (oder bis zu 20 Teilzeitbeschäftigten): Die Regelbetreuung für Kleinbetriebe kann auch als Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung bezeichnet werden. Es gibt hier keine festgeschriebenen Mindesteinsatzzeiten für die Betriebsärzte (BA) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa).
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Alternativbetreuung - für spezielle Unternehmen
Die Alternativbetreuung ist eine alternative, bedarfsorientierte Betreuung mit Schulung des Unternehmers oder einer verantwortlichen Person zur eigenverantwortlichen Umsetzung der Richtlinien. Diese Betreuungsform ist eine Alternative für bestimmte Branchen und Regionen zur Regelbetreuung, zum Beispiel Ärzte, Apotheker und Friseure, die bis einschließlich 50 Mitarbeiter beschäftigen.